Die EU-Institutionen wollen Internet-Diensten weiterhin erlauben, die Kommunikation ihrer Nutzer freiwillig zu scannen, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu suchen.
Das ist eigentlich verboten. Die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation von 2002 schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation. Ein Artikel verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer.
Seit 2021 gibt es eine „vorübergehende Ausnahme“ der Vertraulichkeit der Kommunikation. Eine Verordnung erlaubt Internet-Diensten, die Kommunikation ihrer Nutzer zu scannen, um sexuellen Missbrauch von Kindern zu bekämpfen. Diese Übergangsverordnung war eigentlich auf drei Jahre befristet. Im April 2024 wurde die Ausnahme um zwei Jahre verlängert.
Jetzt soll die Ausnahmeregelung zum zweiten Mal verlängert werden. Im Dezember hat die Kommission einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Die EU-Staaten haben den Vorschlag letzte Woche unverändert angenommen. Im EU-Parlament hat die zuständige Berichterstatterin gestern einen überarbeiteten Vorschlag vorgelegt.
Ausnahme eigentlich außergewöhnlich
Die deutsche Sozialdemokratin Birgit Sippel hat dem Entwurf ein persönliches Statement beigefügt. Sie kritisiert, dass die Ausnahmeregelung eigentlich „streng befristet und außergewöhnlich“ sein sollte. Die CSA-Verordnung soll die Chatkontrolle dauerhaft regeln. Doch das seit 2022 verhandelte Gesetz ist bis heute nicht fertig. Die EU-Staaten haben erst im November ihre Position beschlossen, jetzt läuft der Trilog.
Die Berichterstatterin will die erneute Verlängerung daher auf ein Jahr begrenzen. Kommission und Rat fordern zwei Jahre. Internet-Dienste sollen ausschließlich nach Hash-Werten von bekanntem „Material über sexuellen Missbrauch von Kindern“ suchen. Kommission und Rat wollen auch unbekanntes Material und Grooming suchen. Ein Erwägungsgrund stellt klar, dass die Chatkontrolle Ende-zu-Ende-Verschlüsselung nicht „verbietet, schwächt oder untergräbt“.
Das Parlament kritisiert die Datenbasis, welche die Chatkontrolle begründen soll. Die EU-Kommission hat zwei Berichte zur freiwilligen Chatkontrolle erstellt. Doch die Daten reichen nicht aus, die Frage zu beantworten, ob die Chatkontrolle überhaupt verhältnismäßig ist. Sippel hält fest: „Die Faktenlage reicht nach wie vor nicht aus, um einen breiten Anwendungsbereich zu rechtfertigen.“
Trilog zur dauerhaften Chatkontrolle
Vertrauliche Kommunikation ist ein Grundrecht. Internet-Dienste dürfen in dieses Grundrecht nur eingreifen, wenn ein Gesetz das vorschreibt. Dieses Gesetz gibt es nicht. Der Eingriff muss notwendig und verhältnismäßig sein. Die Kommission kann die Verhältnismäßigkeit nicht belegen. Das hat auch der Europäische Datenschutzbeauftragte immer wieder kritisiert.
Trotzdem soll die „vorübergehende Ausnahme“ jetzt zum zweiten Mal verlängert werden. Als nächstes verhandelt das EU-Parlament den Entwurf. Im März soll das Parlament die Position beschließen.
Parallel dazu verhandeln die Gesetzgeber die CSA-Verordnung mit der dauerhaften Chatkontrolle. Der Trilog behandelt unter anderem die Frage, ob Anbieter auch gegen ihren Willen zur Chatkontrolle verpflichtet werden können.

„dürfen in dieses Grundrecht nur eingreifen, wenn ein Gesetz das vorschreibt“
Seit ihr da sicher? Ich denke, die Konzerne erlauben sich das, wenn es in den AGBs steht. Beispiel: Google-Mail. Google scannt meines Wissens nach alle Mails, die über ihre Server laufen. Auch Mails von Leuten, die gar keine Geschäftsverbindung mit Google haben.
Die „freiwillige“ Chatkontrolle ist Augenwischerei, bestenfalls ein Tropfen auf dem Stein. Die großen Firmen übernehmen keinerlei wirkliche Verantwortung, wie Geldstrafen der EU oder auch die Diskussion um Deep Fakes (und viel viel mehr) zeigen. Um Kinder zu schützen braucht es ein wenig mehr als automatisiertes Scannen nach Jahrzehnte alten Beweisen von Missbrauch in Daten, die sowieso illegal erhoben werden.
Aber die Kommission „tut was“ bzw. lässt was tun, solange wir keine Arbeit damit haben und es nicht unser Geld kostet. Schäbiges Schmierentheater auf Kosten der Kinder!
Wenn ich das jetzt lese, stellt sich mir die Frage, inwieweit die Positionen, mit der Kommission, Parlament und Rat in den Trilog gegangen sind, längerfristig betrachtet überhaupt irgendeine Relevanz haben.
Wenn sowohl Rat als auch Parlament letzlich nein zur verpflichtenden Chatkontrolle gesagt haben, wieso will man jetzt die freiwillige Chatkontrolle wieder verlängern?
Die Gefahr ist exakt die selbe, nur dass evtl nicht alle Anbieter scannen.
Das stinkt doch (wieder einmal) bis zum Himmel!
Aus meiner Sicht ist das eine klare Bestätigung, dass – egal wie der Trilog auch ausgehen mag –
a) die Debatte um die verpflchtende Chatkontrolle immer wieder kommen wird
b) sich jetzt mit immer wiederkehrender Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle versucht wird, so lange Zeit zu erkaufen, bis die verpflichtende durch ist.